Aufgaben als Friedensrichterin
Gemäss Verband der Friedensrichter und Friedensrichterinnen (www.vfzh.ch)
Aufgaben und Zuständigkeit
Die Aufgaben einer Friedensrichterin sind vielfältig. Sie sind Mitglieder der Gerichtsbehörde auf Gemeindeebene und dem zuständigen Bezirksgericht als erste und dem Obergericht des Kantons Zürich als zweite Aufsichtsbehörde unterstellt.
Die Friedensrichterin vermittelt zwischen streitenden oder uneinigen Parteien nach dem bewährten Grundsatz «zuerst schlichten, dann richten».
Schlichtungsverhandlung
Die Friedensrichterin führt den obligatorischen Schlichtungsversuch durch und leitet die Verhandlungen bei:
Forderungsklagen / Konsumentenstreitigkeiten
(Geldstreitigkeiten aus privaten und/oder geschäftlichen Beziehungen aus Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag etc.)Arbeitsrechtliche Klagen
(Lohn, Überzeit, Kündigung, Arbeitszeugnisse etc.)Klagen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen
Klagen bezüglich Unterhaltszahlungen
Erbrechtliche Klagen
(Testamentsanfechtung, Erbteilungsklagen etc.)Nachbarschaftsklagen
(Lärm, Einsprachen wegen Sträuchern, Bäumen und Bauten etc.)Persönlichkeitsverletzungen
Ausnahmen
Die Friedensrichterin ist nicht zuständig bei:
Scheidungs- und Trennungsklagen. Dafür sind die jeweiligen Bezirksgerichte zuständig.
Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Die Klage ist direkt an die zuständige Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen am jeweiligen Bezirksgericht zu richten.
Administrative Tätigkeiten
Der Friedensrichter registriert die Geschäfte, erstellt Vorladungen, führt Verhandlungen, verfasst Verhandlungsprotokolle, fertigt Verfügungen, Urteile, Urteilsvorschläge und Klagebewilligungen etc. aus.
Der Friedensrichter führt Buchhaltung, erledigt das Inkasso über die Gerichtsgebühren und erstellt Statistiken.
Beratung und Auskünfte
Die Friedensrichterin erteilt auch Auskunft über Fragen, welche z.B. das Vorgehen bei Klagen oder das Schlichtungsgesuch betreffen.